• Oktober 2010

    Ein relativ neuer Gerichtsbeschluss des Amtsgerichtes München, ermöglicht es seine Mitgliedschaft in einem Reitstall zu kündigen, sofern sich innerhalb des Betriebes gewichtige Änderungen ergeben haben. In einem, dem Urteil zu Grunde liegenden Rechtsstreit, hatte ein Reitanfänger seine Mitgliedschaft in einem Reitstall vorzeitig gekündigt. Der Anlass der Kündigung lag in der Tatsache begründet, dass kurz nach dem Beginn der Mitgliedschaft der Reitlehrer, der bereits ab dem Probemonat für den Reitanfänger zuständig war, den Reitstall verlassen hatte.

    Da dem Mitglied des Reitstalls die Betreuung durch den Reitlehrer bei Vertragsabschluss zugesichert wurde, befand das Amtsgericht München, dass eine Kündigung vor Vertragsende durchaus nachvollziehbar und folglich eine weitere Mitgliedschaft des Reitschülers über den Zeitraum von weiteren 9,5 Monaten nicht zumutbar wäre. AG München. Urteil vom 05.07.2010 unter dem AZ: 275 C 24038/08.