• November 2010

    Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Mietspiegel zur Entscheidung über einen angemessenen Mietzins beweiskräftig ist. In einer Gemeinde, für die kein eigener Mietspiegel vorliegt, kann der Mietspiegel der Nachbargemeinde angewendet werden.

    Im konkreten Fall stritten Vermieter und Mieter über eine Mieterhöhung für eine Wohnung in der Gemeinde Backnang bei Stuttgart. Der Vermieter begründete die Erhöhung von 76,69 Euro monatlich mit dem Mietspiegel der Nachbargemeinde Schorndorfl.
    Der Mieter forderte einen "qualifizierten" Mietspiegel mit Gutachten eines Sachverständigen.

    Der Mieter wurde zur Zahlung der Mieterhöhung verurteilt, da das Gericht den Mietspiegel der Nachbargemeinde als ausreichende Basis für die Berechnung der Miethöhe bewertete (BGH Az VIII ZR 99/09).

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    Foto: CFalk, pixelio.de