• Februar 2010

    Wir beginnen gleich mit der ersten Kuriosität:

    Die NOM New Online Media Ltd. gibt es gar nicht.
    Ein Mandant wurde von der NOM New Online Media Ltd. (Betreiberin u.a. von fix-downloaden.com) auf Zahlung eines Jahresbeitrages verklagt. In solchen Fällen ist es üblich, dass das Gericht einen Beschluss erläßt, dass ein vereinfachtes Verfahren (§ 495a ZPO) durchgeführt wird. Das Gericht konnte allerdings diesen Beschluss vom 18.2.2010 zum Aktenzeichen 312 C 18/10 nicht an die Klägerin (!) zustellen. In der Nachricht heißt es:

    "Die/Der Zusteller(in) hat dafür folgenden Grund mitgeteilt: Adressat(in) unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln."

    Üblicherweise tritt das Problem bei Beklagten auf. Wenn aber hier eine Firma klagt, die es unter ihrer eigenen Adresse gar nicht gibt, dann sollte man wissen, wie man generell damit umgeht: Nicht beachten! Diese Firma gibt es gar nicht! Der Mandant wurde also genau genommen von niemandem verklagt. Na, wenn das keine gute Nachricht ist!