• April 2012

    Das Amtsgericht Berlin Neuköln verurteilte einen Vermieter zur fachmännischen Beseitigung von Knarrgeräuschen eines Dielenfußbodens. Ein Mieter fühlte sich nachts von den Knarrgeräuschen so gestört, dass er kaum schlafen konnte. Da seine Fußbodenbretter sich auch in die Nachbarwohnung erstreckten, vernahm er Geräusche, wenn der Nachbar den Boden betrat. Da sich nicht nur der Kläger, sondern auch der Nachbar von den Geräuschen belästigt fühlte, gab das Gericht dem Kläger recht.

    Das Gericht räumte zeitgleich ein, dass gelegentliche Geräusche von Holzfußböden in Altbauten hinzunehmen sind.

    Amtsgericht Neukölln
    - 8 C 385/91 -

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