• Februar 2012

    Für den Einzug in eine Wohnung brauchen Kleintiere in der Regel keine gesonderte Zustimmung des Vermieters. Das kommt auch Hundehaltern zu Gute. Denn Hunde, die durch ihre Körpergröße rein rechtlich nicht als Hund, sondern eher als Kleintiere einzustufen sind, können ohne Sondererlaubnis des Vermieters mit im Mietobjekt leben, wie beispielsweise ein Yorkshire-Terrier. Die Landgerichte Kassel und Düsseldorf entschieden, dass von kleineren Hunderassen in der Regel keine besondere Beeinträchtigung für andere Mieter ausgeht. Vorausgesetzt, der Hundehalter richtet sich im Umgang mit dem Tier nach den allgemeinen Bestimmungen im Mietvertrag und hält die Hausordnung ein (LG Kassel, Az.: 1 S 503/96; LG Düsseldorf Az.: 24 S 90/93).

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