• Juni 2010

    Nun wurde es auch vom BGH bestätigt. Ein Zusammenschluss des Axel Springer Verlags mit der Pro Sieben/SAT1 Gruppe ist nicht zulässig. Die Ablehnung durch das Bundeskartellamt war damit rechtmäßig. Auf dem Fernsehwerbemarkt herrschte nämlich zum Zeitpunkt des Zusammenschlussvorhabens ein marktbeherrschendes Oligopol. Das bedeutet, dass auf der einen Seite die Sender Pro Sieben, SAT 1, Kabel 1 und N24 und andererseits, die zur Bertelsmann AG gehörenden Sender RTL, VOX und n-tv im Bereich der Bereitstellung von Werbezeiten in Fernsehprogrammen dominierten und einen gemeinsamen Marktanteil von 80% hielten. (BGH, Beschluss vom 08.06.2010 - Az. KVR 4/09)

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    Mitgeteilt von RA Alexander Meyer

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