• Juli 2010

    Hauszeitschriften der Bausparkassen müssen nicht akzeptiert werden

    Wenn Sie einen späteren Hausbau planen, kann der Abschluss eines Bausparvertrages wegen zinsgünstigem Baudarlehen sich lohnen. Zuteilungen für das Baugeld müssen korrekt planbar sein und sollten sich nicht verzögern. Leider kommt es vor, dass einige Bausparkassen in ihren Vertragsklauseln ein Abo für die hauseigene Zeitung rund um das Bauen und Wohnen eingeschlossen haben und dies von den Bausparkunden gar nicht wahrgenommen wird. Sie erhalten fortan diese Zeitschriften und werden mit Kosten belastet, die sie eigentlich gar nicht tragen wollen. Sie wollen frei entscheiden, welche Zeitschriften sie lesen und wo sie sich informieren wollen. Daher sind diese Abo-Klauseln rechtlich sehr fragwürdig und sollten bei Vertragsabschluss bzw. im Bausparantrag genau durchgelesen werden. Wird diese Bau-Zeitschrift nicht gewünscht, sollten Kunden sich nicht scheuen, diese Abo-Klausel durchzustreichen oder ein „Nein-Kästchen“ anzukreuzen. Sie haben als Bausparkunde jederzeit das Recht, diese Zeitschrift fristlos zum Monatsende zu kündigen. Es ist grundsätzlich ärgerlich, wenn man Dienstleistungen oder wie in diesem Falle Zeitschriften erhält, die man eigentlich gar nicht gewünscht und so nicht angefordert hat.

    Im Zweifelsfall hilft Ihnen gern eine Kanzlei aus München, die sich auf das Vertragsrecht spezialisiert hat.