• Februar 2012

    Tierhaltung in Deutschland ist sehr umstritten. Besonders mietrechtlich betrachtet, gehen die Auffassungen von Mietern und Vermietern bzw. Hausverwaltern oft weit auseinander. Besonderer Streitpunkt ist meist die Frage der Hundehaltung in Mietobjekten. Denn Tierfreunde benötigen eine gesonderte Genehmigung des Vermieters, wenn sie mit ihrem Hund in der Wohnung leben wollen. Doch auch, wenn bereits einige Mieter mit Hunden innerhalb einer Wohnanlage zusammen leben und vom Vermieter geduldet sind, besteht kein allgemeiner Gleichheitsgrundsatz. Das bedeutet: Genehmigt der Vermieter einem Hundebeisitzer den Einzug seines Vierbeiners, muss er anderen Mietern nicht ebenfalls und prinzipiell die Hundehaltung gestatten. Dies entschied das Landgericht Berlin (LG Berlin, Az: 64 S 188/93). Die Richter vertreten damit die fast bundesweit einhellige Rechtsauffassung zum Gleichheitsgrundsatz.

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