• September 2012

    Ein Autofahrer sollte 50 Euro Strafe zahlen wegen "Handynutzung am Steuer". Da er das Wegdrücken des ankommenden Anrufs nicht als Handynutzung betrachtete, zog der Verkehrsteilnehmer vor Gericht.

    Das Oberlandesgericht Köln urteilte: Auch das Wegdrücken eines Gesprächs gilt als Handynutzung. Hierbei war es dem Gericht auch nicht wichtig, dass das Wegdrücken reflexartig geschah, wie der Autofahrer beteuerte.

    Das Gericht kam zu dem Schluß: Es reicht, dass der Fahrer das Handy in der Hand hatte und einen Anruf beendete. Dabei sei völlig irrelevant, ob vorher ein Gespräch stattfand oder nicht. Schon das einhändige Benutzen des Handys per Daumendruck stelle eine Nutzung nach der StVO dar.

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