• Oktober 2009

    Immer häufiger suchen mich Mandantinnen auf, die schlechte Operationsergebnisse nach kosmetischen Eingriffen beklagen. Vor allem geht es dabei um unschöne Dellenbildungen nach Fettabsaugungen im Beinbereich, gelegentlich auch um Infektionen und infolgedessen um die Ausbildung von Nekrosen im Bauchbereich. Es trifft Frauen, die sich voller Vertrauen in die Hände von Ärzten begeben haben, um nach dem jeweiligen Eingriff "schöner" als vorher auszusehen. Das genaue Gegenteil ist dann der Fall und der Grund dafür, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Aber auch Männer können Opfer derartiger Komplikationen sein, wenn es beispielsweise um kosmetische Eingriffe im Gesichtsbereich geht.

    In diesen Arbeitsbereichen kann von Seiten der Ärzteschaft relativ schnell und viel Geld verdient werden. Deshalb fasst wohl auch so mancher Arzt, der nicht Facharzt für Plastische Chirurgie ist, den Entschluss, derartige Eingriffe anzubieten und durchzuführen. So kann etwa ein Facharzt für Chirurgie die Durchführung kosmetischer Eingriffe bzw. von Schönheitsoperationen anbieten, obwohl er die Technik erst kurz zuvor lediglich in Kursen erlernt und bis vor kurzem vielleicht in einer Klinik reine Bauchchirurgie betrieben hat. Dann werden Eingriffe nach dem Prinzip "learning by doing" durchgeführt und dies führt fast zwangsläufig dazu, dass zu Beginn der Karriere als "Kosmetischer oder Schönheits-Chirurg" Ergebnisse erzielt werden, mit denen die Patientinnen nicht zufrieden sind. Nicht selten ändern Zweit- bzw. Korrekturoperationen desselben Arztes nichts an den Ergebnissen sondern führen sogar noch zu einer Verschlimmerung.

    Selbstverständlich können auch Ärzte, die nicht ausgewiesene Ärzte für Plastische Chirurgie sind, wie beispielsweise Frauenärzte, Hautärzte, HNO-Ärzte und Ärzte für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, über das Wissen und Können verfügen, um kosmetische Eingriffe in den verschiedensten Körperregionen durchzuführen, die dem Standard entsprechen und die Patientin vollkommen zufrieden stellen. Die Patienten müssen sich einfach nur darüber im Klaren sein, dass mit ungeschützten Bezeichnungen gearbeitet wird, wenn Ärzte als Kosmetischer oder Schönheits-Chirurg firmieren und Werbung - vor allem auch in Frauenzeitschriften - betreiben.

    Der Rat kann deshalb nur sein, sich über den jeweiligen Arzt so gut wie möglich zu erkundigen und diesen auch gezielt und ohne Scheu nach seiner Qualifikation zu fragen. Bei der zuständigen Ärztekammer kann man im diesem Zusammenhang auch hilfreiche Hinweise erhalten. Referenzen von ehemaligen Patienten können als zusätzliche Orientierung dienen. Eine zweite Meinung sollte in jedem Fall eingeholt werden, bevor man sich auf ein Angebot einlässt. Auf den Preis sollte nicht so sehr geachtet werden, denn so manches Billigangebot - auch im Ausland - kann einem am Ende teuer zu stehen kommen. Das Honorar sollte nicht in voller Höhe im Voraus und nicht in bar (Beihilfe zur Streuerhinterziehung?) bezahlt werden. Lassen Sie sich die Zahlung in jedem Fall quittieren. Eine Begleitperson kann im Streitfall sehr nützlich sein und als Zeuge fungieren. Schließlich sollten Sie darauf achten, dass vor und nach dem Eingriff vom Arzt eine Fotodokumentation angelegt wird. Fertigen Sie in jedem Fall auch selbst derartige Fotos an und sorgen Sie dafür, dass auf diesen Fotos Größenverhältnisse und vor allem das Datum des jeweiligen Fotos zu erkennen sind. Ein Gedächtnisprotokoll bzw. ein Tagebuch ist auch nützlich, wenn es bei komplizierten Verläufen später darum geht, diese zu rekonstruieren und Erinnerungen beispielsweise gegenüber Gerichten glaubwürdig darstellen und vermitteln zu können.