• Dezember 2010

    Das Landgericht München I hat in seinem Urteil (17 O 18396/07) vom 05.08.2010 entschieden, dass ein Fahrrad nur dann ausreichend beleuchtet ist, wenn das Licht durch einen Dynamo verursacht wird, elektrische Lampen und Aufstecklichter stellen keine hinreichende Beleuchtung dar., da elektrische Lampen nach längerer Fahrzeit schwächer leuchten würden und Aufstecklicher je nach Haltung des Fahrers nicht immer gesehen werden könnten. Hintergrund des Rechtsstreits war ein nächtlicher Verkehrsunfall zweier Fahrradfahrer, die beide kein dynamobetriebenes Licht mit sich führten und somit ohne ausreichende Beleuchtung fuhren, wie das Landgericht München I nun entschied.

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    Bild: Lupo, pixelio.de