• Oktober 2011

    Das Paar freut sich, endlich Nachwuchs zu bekommen. Doch jetzt gilt es, rechtzeitig mit dem Partner zu bereden, wer wann die Elternzeit in Anspruch nehmen will. Beide Eltern können sie in Anspruch nehmen, wenn sie vor der Geburt berufstätig waren. Mutter und Vater haben als Arbeitnehmer das Recht, bis zu drei Jahre Elternzeit zu beantragen.

    Die jungen Eltern sollten daran denken, dass es zwar drei Jahre Elternzeit gibt, aber dass sie maximal für die ersten 14 Lebensmonate des Sprösslings das volle Elterngeld vom deutschen Staat auf Antrag erhalten. So erhält ein Elternteil höchstens zwölf Monate Elterngeld. Zusätzlich zwei extra Monate bekommt das Paar, wenn auch der Partner zur Babybetreuung seine Arbeit reduziert. Wenn Sie sich nur das halbe Elterngeld auszahlen lassen, kann das den Auszahlungszeitraum verdoppeln. Fragen zur Beantragung des Elterngeldes beantwortet die zuständige Gemeindeverwaltung.

    Mit einem formlosen Antrag muss dem Arbeitgeber verbindlich mitgeteilt werden, wie lange und wer in den ersten zwei Lebensjahren des Kindes Pause machen wird. Erst später legt das Paar fest, ob und wie sie im dritten Jahr die Elternzeit nehmen. Werden nicht alle drei Jahre verbraucht, können von den Restmonaten bis zu zwölf davon mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers auf später, d. h. bis zum 8. Lebensjahr – übertragen werden. Es empfiehlt sich, so früh wie möglich um diese Zustimmung zum Übertrag zu bitten. Lehnt Ihr Arbeitgeber diese Form ab, können Sie die restliche Zeit noch im dritten Jahr in Anspruch nehmen. Sie müssen in Ihrem Antrag auf Übertrag noch nicht sagen, wann genau Sie die restliche Zeit nehmen wollen.

    Haben Paare den Wunsch in der Elternzeit Teilzeit zu arbeiten, sollten Sie dies beim Arbeitgeber im Antrag melden. Es sind maximal 30 Wochenstunden Teilzeitbeschäftigung erlaubt. Grundsätzlich hat derjenige Anspruch auf Elternzeit, wer schon länger als sechs Monate im Betrieb ist. Im Unternehmen müssen mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt sein. Ihr Chef darf nur ablehnen, wenn er nachweislich dringende betriebliche Gründe aufführen kann.

    Die Abgabe des Antrages muss spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit beim Chef bzw. im Unternehmen erfolgen. Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie um eine schriftliche Bestätigung bitten.

    Foto: Grace Winter, pixelio.de