• Dezember 2010

    Laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Brandenburg (Az. 7U36/03) und dem Landgericht Frankfurt (Az. 2/2 O 307/04) dürfen Fitness-Studios ihren Besuchern das Mitbringen eigener Getränke nicht mehr verbieten. Auch in Österreich ist diese Klausel in einem Vetrag unzulässig. Ebenso sind unzulässige Klauseln, wie z.B.: "Aufenthalt und Training erfolgen ausschließlich auf eigenes Risiko", "Änderung dieser Zeiten sowie Änderungen unseres Leistungsangebotes behalten wir uns vor," oder „Eine Verlegung des Studios innerhalb des Stadtbezirkes oder höhere Gewalt berechtigen nicht zur Kündigung.“


    Foto: Rainer Sturm, pixelio.de