• April 2012

    Deutsche Arbeitnehmer haben das Recht auf freie Wahl der Krankenkasse. Eine Einflussnahme seitens des Arbeitgebers auf die Kassenwahl ist deshalb unzulässig. Im Mittelpunkt einer Verhandlung vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht stand eine Klinik, die ihre Entscheidung über die Einstellung eines Stellenbewerbers vom Wechsel zu einer anderen Krankenkasse abhängig gemacht hatte. Im Hinterkopf hatte die Klinik dabei wohl, dass diese Kasse die meisten Betten ihrer Einrichtung füllte. „Wettbewerbswidrig“ urteilten die Richter.

    AZ 6 U 18/11 OLG Brandenburg 08.12.2011


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