• Februar 2011

    Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt fällte ein Urteil zur privaten Nutzung eines Dienstwagens während der Krankheit von Arbeitnehmern. Dabei wurde einem Arbeitgeber Recht gegeben, der einen Dienstwagen von seinem Arbeitnehmer zurück forderte, weil dieser über einen längeren Zeitraum erkrankt war.

    Das Gericht entschied, dass ein Wagen, der für die private wie dienstliche Nutzung zur Verfügung gestellt wird, spätestens nach Ablauf der Lohnfortzahlungsfrist (6 Wochen) durch den Arbeitnehmer zurück zu geben ist. (AZ.: 9 AZR 631/09)

    Laut dem Bundesarbeitsgericht handelt es sich bei einem auch privat genutzten Fahrzeug um eine Art zusätzliche Leistung des Arbeitgebers. Diese Leistung sei auf die zu erbringende Arbeit des Arbeitnehmers anzurechnen. In einem längeren Krankheitsfall wird diese Arbeit nicht erbracht, deshalb sei eine Karenzzeit von 6 Wochen angemessen und danach kann der Arbeitgeber das Fahrzeug zurückfordern.

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