• März 2012

    Schule muss den entstandenen Schaden ersetzen

    In der Umkleidekabine der Turnhalle ist einem Schüler ein Handy gestohlen worden. Die Sportlehrerin hatte es dem Dieb versehentlich einfach gemacht und vergessen, die Umkleidekabine abzuschließen. Schadenersatz wollte die Schule dem Bestohlenen allerdings nicht zahlen. Zur Begründung hieß es von Seiten der Schule: Den Schülern sei es verboten, Wertsachen mit in die Schule zu nehmen. Zudem habe niemand grob fahrlässig gehandelt. Das Oberlandesgericht Naumburg widersprach dieser Argumentation. Wenn ein Lehrer das Abschließen vergisst, sei das fahrlässig und auf ein Verbot von Wertsachen auf dem Schulgelände könne sich die Schule in dem Fall nicht berufen.

    (Az. 2 U 46/10)

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