• September 2010

    Alles geht auf einmal sehr schnell. Nachdem die Politik/der Gesetzgeber über Jahre hinweg den Wehrdienst im Kern unangetastet ließ, wurde 2010 zunächst die Dauer der Dienstzeit deutlich reduziert. Doch damit nicht genug, schon wenig später besteht die Absicht, den Wehrdienst und damit den Zivildienst auszusetzen. Warum man den Zwischenschritt der Verkürzung ging, ist eher unklar.

    Noch aber gilt das Wehrpflichtgesetz mit der Pflicht, Wehrdienst oder stattdessen Zivildienst zu leisten. Wer eine Entscheidung vom Kreiswehrersatzamt oder der Wehrbereichsverwaltung erhält, sollte sicherheitshalber genau prüfen, ob ein Rechtsmittel nicht geboten ist. Noch ist die Wehrpflicht nicht ausgesetzt. Vor Überraschungen kann man und sollte man sich auch schützen. Also heißt es nach wie vor: Fristen sollten beachtet und im Zweifelsfall eingehalten werden.