• April 2012

    Wohnortwechsel in Stadt mit Ganztagsbetreuung ist tragbar

    Grundsätzlich steht einer Mutter mit einem unehelichen Kind ein Betreuungsgeld für drei Jahre zu - sofern es der Mutter nicht zugemutet werden kann, wegen der Kinderbetreuung arbeiten zu gehen. Darüber hinaus kann aus Billigkeitsgründen erweiterter Betreuungsunterhalt geltend gemacht werden.
    Allerdings zählt zu diesen Gründen nicht die bloße Tatsache, dass es vor Ort keine Ganztagsbetreuung gibt. Dies geht aus dem Urteil des OLG Oldenburg heraus. Hier wurde einer Mutter Betreuungsunterhalt nach dem vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes verwehrt. Das Gericht war der Auffassung, dass die Mutter samt Kind in die nächstgelegene Stadt mit Ganztagsbetreuung umziehen kann.

    Urteil des OLG Oldenburg
    Aktenzeichen: 14 UF 49/11

    Foto: Souza, pixelio.de