• Oktober 2010

    Eine Berufsunfähigkeits-Versicherung ist im Prinzip eine gute Sache. Allerdings ist nicht immer eindeutig klar, ob man auch eine Berufsunfähigkeitsrente bekommt, wenn ein Unfall eintritt und damit im Prinzip eine Berufsunfähigkeit. Die Entscheidung, ob bei Berufsunfähigkeit eine Rente gezahlt wird, wird immer im konkreten Fall entschieden. Dabei kann es durchaus passieren, dass der Versicherte leer ausgeht. Es kommt vor allem auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit und ihre konkrete Ausgestaltung an. Wer einen Unfall hatte, und aufgrund dessen stark in handwerklicher, praktischer Tätigkeit eingeschränkt ist, muss noch lange keine Berufsunfähigkeitsrente bekommen, wenn er bisher vorwiegend geistig, schreibend oder als Manager tätig ist bzw. war. Wer einen Unfall hatte und deshalb nicht als Maurer oder Baumeister tätig sein kann, muss sogar nachweisen, dass der Arbeitsvertrag schon längere Zeit besteht. So entschied die 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund in einem Urteil vom 14.4.2010 (Az.: 2 O 501/07), dass einem Kläger keine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt werden soll, weil dieser gerade erst seinen Arbeitsvertrag als Maurer, Stahlarbeiter, Innenausbaumeister unterschrieben hatte. Bisher war er vorwiegend als Kopfarbeiter tätig. Dieser Tätigkeit wäre er durchaus in der Lage nachzugehen, meinte das Gericht und entschied im Interesse seiner Versicherung, die die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente ablehnte. Das Gericht wies außerdem darauf hin, dass für die Aufnahme eines neuen Berufs die Unterschrift unter den Arbeitsvertrag nicht ausreiche. Sollten Sie Schwierigkeiten mit Ihrer Versicherung wegen einer Berufsunfähigkeitsrente haben, dann sollten Sie sich mit einem Darmstädter Anwalt in Verbindung setzen, der als Tätigkeits- oder Interessensschwerpunkt "Berufsunfähigkeitsrecht" gewählt hat. Eine Auswahl an Rechtsanwälten in Darmstadt finden Sie beim lokalen Anwaltssuchdienst Darmstaedter-Anwalt.de.