
Februar 2012
Manchmal ist es wie verhext: Man sucht und sucht, aber der Autoschlüssel ist nicht aufzufinden. Gut, dass man noch einen Ersatzschlüssel hat und mobil bleibt. Aber Achtung: Als kürzlich ein Autofahrer den Schlüssel verlor und Suchen und Nachfragen bei Polizei und Fundbüro ergebnislos verlief, hatte er schon bald das Nachsehen. Das Auto, das er weiterhin mit dem Ersatzschlüssel benutzte und vor dem Haus parkte, wurde von dem neunjährigen Schlüsselfinder prompt zu einer Ausfahrt entführt. Die endete in einem Unfall und der Fahrzeughalter blieb auf den Kosten sitzen, da sein Versicherungsschutz nach Meinung des Landgerichts Kleve erloschen war. Er hätte Schutzmaßnahmen gegen die Entwendung treffen müssen, so der Richterspruch. Den Wagen einfach vor dem Haus abzustellen, sei grob fahrlässig gewesen.
LG Kleve, AZ 6 S 79/10
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