• Oktober 2012

    Wer als Erwachsener mit seinem Fahrrad auf dem Gehweg unterwegs ist, begeht einen Verkehrsverstoß. Dieser Verstoß führt bei einem Unfall dazu, dass dem Radfahrer bei einem Unfall mit einem PKW, der aus einer Einfahrt herausfährt, jeglicher Schadenersatzanspruch verwehrt wird: Vorausgesetzt der Autofahrer hat beim Verlassen seiner Einfahrt jegliche ihm zumutbare Vorsicht walten lassen. Im verhandelten Fall vor dem Oberlandesgericht Celle ist ein Autofahrer beim Verlassen seiner Hofeinfahrt mit einer Radfahrerin auf dem Radweg kollidiert.

    OLG Celle, 14 U 222/02

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