• Dezember 2012

    Vor dem Landgericht Arnsberg klagte eine Frau auf vollständige Erstattung ihres Schadens nach einem Verkehrsunfall. Der Unfallhergang: Die Klägerin fuhr gerade aus und setzte den rechten Blinker, da sie eine Tankstelle anfahren wollte. Dann entschied sie sich kurzfristig um, schaltete den Blinker aus und fuhr weiter gerade aus. Dabei kam es zu einem Unfall mit einem Autofahrer, der gerade aus der Tankstellenausfahrt fuhr. Die Versicherung des Autofahrers erstattete der Frau zwei Drittel des Schadens.

    Das Landgericht Arnsberg entschied, dass der Schaden vollständig gezahlt werden muss. Dazu erklärte das Gericht, dass der Autofahrer mit seinem Rausfahren hätte warten müssen, bis die Klägerin ihre Geschwindigkeit reduziert und sichtlich zum Abbiegen ansetzt. Es dürfe sich nicht allein auf einen gesetzten Blinker verlassen werden.

    Landgericht Arnsberg, Urteil, AZ. I – 5 S 104/11

    Foto: Torsten Bogdenand, pixelio.de