• März 2012

    Wird das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers während einer Erkrankung beendet, so besteht Krankengeldanspruch. Dies entschied das Landessozialgericht aus Nordrhein-Westfallen. Wichtig für die Anspruchsvoraussetzung ist, dass die Arbeitsunfähigkeit während des Arbeitsverhältnisses vom Arzt festgestellt wird. Selbst wenn eine Krankheit am letzten Arbeitstag diagnostiziert wird, besteht Krankengeldanspruch im direkten Anschluss.

    Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen
    Aktenzeichen: L 16 KR 73/10

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