• Dezember 2012

    Nähert sich ein Autofahrer einer ungeregelten Kreuzung, so darf er sich darauf verlassen, dass von links kommende Verkehrsteilnehmer anhalten. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe. Allerdings muss sich der Vorfahrtsberechtigte an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit halten, denn bei überhöhter Geschwindigkeit haftet der von rechts kommende Fahrer im Falle eines Unfalles mit. Keine Mitschuld bekommt der Vorfahrtberechtigte, wenn dieser die Kreuzung ohne Beachtung der rechts vor links Regelung überfährt und es zu einer Kollision mit dem Wartepflichtigen kommt.

    Urteil des OLG Karlsruhe Aktenzeichen: 9 U 169/10

    Foto: Karl-Heinz Liebisch, pixelio.de