• April 2010

    Die deutsche Regierung und die Republik Kosovo haben am 14.04.2010 in Berlin ein Abkommen unterzeichnet, wodurch ausreisepflichtige kosovarische Staatsangehörige oder andere aus dem Kosovo stammende Personen dorthin leichter abgeschoben werden können. Auch können künftig sogenannte ?Drittstaatsangehörige" und ?staatenlose Personen" in den Kosovo zurückgeführt werden, wenn diese aus dem Kosovo rechtswidrig nach Deutschland eingereist sind oder ihren Aufenthalt in Deutschland über den erlaubten Zeitraum hinaus ausgedehnt haben.

    In Deutschland leben zur Zeit etwa 14.000 ausreisepflichtige Personen aus dem Kosovo.

    Rechtstipp: Betroffene Personen sollten so schnell wie möglich prüfen lassen, ob es für sie individuell einen Abschiebungsschutz geben könnte. Dies ist z.B. bei schweren Erkrankungen, psychischen Belastungen usw. möglich. Personen, die vor dem 01.07.2001 als Familie oder vor dem 01.07.1999 als Einzelne nach Deutschland gekommen sind, könnten auch einen Anspruch auf die ?Altfallregelung" haben.