• Oktober 2010

    Das Amtsgericht München erklärte in einem Urteil (412 C 11503/09) am 14.09.2010 eine Mietminderung von 100 % für gerechtfertigt, da in vorliegendem Fall, wie von einem Gutachter festgestellt wurde, eine Schimmelbildung nur dann hätte aufgehalten werden können, wenn die vermietete Wohnung ununterbrochen gelüftet worden wäre. Dies würde die Mieter jedoch in ihrer persönlichen Freiheit einschränken. Darüber hinaus stellt der Schimmelbefall für die Mieter eine große Gefährdung ihres Gesundheitszustandes dar, insofern hielt das Gericht Mietminderung in Höhe von 100 % für gerechtfertigt.