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Osnabrück und das Recht

Osnabrück liegt im Südwesten von Niedersachsen, direkt an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen. Die viertgrößte Stadt des Bundeslandes hat heute rund 156.000 Einwohner. Ihre Entwicklung wurde dadurch begünstigt, dass sie an einem Knotenpunkt alter Handelswege lag, die bis heute zu den wichtigsten Achsen in Europa gehören. Bereits im Jahr 780 gründete Karl der Große hier einen Bischofssitz, wodurch das Wachstum des Marktfleckens weiter beschleunigt wurde. Im Mittelalter war Osnabrück eine reiche Prinzipalstadt der westfälischen Hanse. Die lange Zugehörigkeit zu Westfalen drückt sich bis heute in der Sprache der Einheimischen, in der Architektur und der deutlich westfälisch geprägten Küche aus.

In die Rechtsgeschichte eingegangen und weithin bekannt ist Osnabrück durch den Abschluss des Friedensvertrages nach dem Dreißigjährigen Krieg. Die Stadt wurde - neben Münster - vor allem deshalb für die Verhandlungen ausgewählt, weil sie trotz der Kriegswirren nur wenig beschädigt war. Weniger bekannt, aber ebenfalls sehr bedeutend, war folgende Regelung: Von der Zeit der Reformation bis zur Säkularisierung wechselte regelmäßig die Konfessionszugehörigkeit der regierenden Fürstbischöfe. Starb ein katholischer Amtsinhaber, folgte ihm ein evangelischer und umgekehrt. Somit war das Fürstbistum im Grunde der erste Staat auf deutschem Gebiet, in dem eine konfessionelle Parität herrschte.

Nicht unerwähnt bleiben darf auch Justus Möser (1720-1794), einer der berühmtesten Rechtsanwälte und Juristen Deutschlands. Möser wuchs in Osnabrück auf und war dort nach seinem Studium lange erfolgreich tätig. Seine juristischen Arbeiten über germanisches und römisches Recht und seine Ideen legten den Grundstein für das moderne deutsche Rechtssystem.

Die noch recht junge Universität Osnabrücks - gegründet 1974 - ist bekannt für die Bereiche Geistes-, Natur-, Sozial-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, letztere mit den Schwerpunkten Wirtschafts- und Europäisches Recht. Angehende Juristen und Rechtsanwälte können schon während des Grundstudiums Zusatzausbildungen in Wirtschaftsrecht absolvieren und diese Spezialisierung später weiter vertiefen. Für Studierende mit dem Schwerpunkt Europäisches Recht gibt es zahlreiche fachspezifische Fremdsprachenkurse durch Muttersprachler und Einführungen in die Rechtsordnungen der entsprechenden Länder.

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