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Hagen und das Recht

Hagen, im Volksmund auch "das Tor zum Sauerland" genannt, ist eine kreisfreie Großstadt im Südosten des Ruhrgebietes. Mit einer Fläche von 160,36 km² hat es etwa die gleiche Größe wie das Fürstentum Liechtenstein.

Wissenschaftlich abgesicherte Quellenbelege zur Stadt Hagen sind aus dem frühen 13. Jahrhundert bekannt. Zu jener Zeit, als es noch keine Rechtsanwälte im heutigen Sinne gab, oblag die Gerichtsbarkeit über dieses Gebiet den Grafen von Volmarstein, die ihre Freistühle, vor ihrer Burg, aber auch in Haspe und Herdecke errichtet hatten. Hierbei handelte es sich um ordentliche Grafengerichte, aus denen sich später die Femegerichte entwickelten. Das Landesarchiv Baden-Württemberg bewahrt noch heute ein Urteil des Freigerichts zu Volmarstein in Haspe zu einem Rechtsstreit zwischen dem Freischöffen Hans Bretter dem Älteren von Weingarten und dem Gericht selbst wegen "unrichtiger Urteile über Brief und Siegel" aus dem Jahr 1453 auf.

Nach der Zerstörung der Burg Volmarstein durch Egelbert III. übernahmen die Grafen von der Mark den Ort. Zur Stadt erhoben wurde Hagen im Jahr 1746, als ein königliches Reskript einen ordentlichen Magistrat für den "akzisebaren Flecken" Hagen anordnete. Die Gerichtsbarkeit oblag zu jener Zeit sogenannten Hofgerichten und erstinstanzlichen Untergerichten, die 1753 erstmals zu Landgerichten kombiniert wurden. Die damalige Besetzung des Landgerichts Hagen bestand aus zwei Landgerichtsassessoren und einem Landrichter.

Dieses Landgericht wurde im Jahr 1854 aufgelöst und durch ein Kreisgericht ersetzt. Hierauf folgte 1878, ein Jahr nach Inkrafttreten des reichseinheitlichen Gerichtsverfassungsgesetzes, die Errichtung des Landgerichtsbezirks Hagen. Land- und Amtsgericht in ihrer heutigen Form gibt es seit dem 26.07.1878.

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