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Aachen und das Recht

Die nordrhein-westfälische Großstadt, im Dreiländereck dicht an der Grenze zu Belgien und den Niederlanden gelegen, ist ein geschichtsträchtiger Ort.

Aachen, was schlicht "Wasser" bedeutet, besaß wegen seiner Thermalquellen schon auf die Römer große Anziehungskraft.

Karl der Große baute den Ort zu seiner bevorzugten Residenz aus. Ein Relief, ehemals über dem Portal eines Aachener Badehauses, zeigt die Legende, nach der Karls Pferd auf einem Jagdritt zufällig die heißen Quellen aufspürte. Über die Jahrhunderte hinweg behielt Aachen seine Bedeutung als Heilbad. Ein das Stadtbild prägendes Denkmal ist der klassizistische Elisenbrunnen. Er wurde nach Plänen Karl Friedrich Schinkels errichtet und 1827 als Trinkbrunnenhalle und Anziehungspunkt für die zahlreichen Kurgäste eröffnet. Aachen ist auch heute noch staatlich anerkannter Kurort und trägt den Zusatz Bad in seinem vollständigen Namen.

Durch Karl den Großen wurde die Königspfalz Aachen zum Zentrum des Fränkischen Reiches. In der von ihm errichteten Pfalzkapelle, dem Kernstück des Aachener Doms, wurde Karl 814 begraben. Über 600 Jahre wurden in Aachen die deutschen Könige gekrönt. Der "Krönungssaal" im Aachener Rathaus mit Nachbildungen der Reichskleinodien erinnert daran.

In Berufung auf ihren "Gründer" verleiht die Stadt Aachen seit 1950 einmal jährlich den Internationalen Karlspreis, um Persönlichkeiten und Institutionen zu ehren, die sich um ein vereintes Europa verdient gemacht haben.

1200 Jahre nach dem Tod des berühmten Königs und Kaisers feiert Aachen das Karlsjahr 2014 mit zahlreichen kulturellen Veranstaltungen und großen Sonderausstellungen.

Rechtsgeschichtlich findet die Stadt auch Erwähnung. Auf dem Aachener Reichstag 802/803 wurde auf Anregung Karls des Großen ein Teil der germanischen Stammesgesetze niedergeschrieben. Dazu gehörte vermutlich auch die Lex Frisionum, das "Gesetz der Friesen" " ein frühmittelalterliches "Strafgesetzbuch", in dem detailliert die Strafen für einzelne Straftaten, von Diebstahl über Unzucht, Verletzungen bis hin zu Tötungen, festgelegt wurden. Befremdlich angesichts moderner Rechtsprechung erscheint darin, dass die meisten Vergehen mit einer Art Bußgeld, dem sogenannten Wergeld, abzugelten waren.

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