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Herne und das Recht

Herne, die zweitkleinste Großstadt Deutschlands, befindet sich im nördlichen Ruhrgebiet.

Die Stadtgeschichte, insbesondere die Entwicklung der Großstadt, ist unmittelbar mit dem Bergbau verbunden. Den Grundstein für das moderne Herne legten die im März 1857 beginnenden Abteufarbeiten für den ersten Schacht der Zeche Schamrok. Die Menschen, die sich ab Mitte des 19. Jahrhunderts in der Region ansiedelten, taten dies vor allem wegen der Kohlenzechen, von denen sie sich Arbeit und Einkommen versprachen. Noch immer zeugen zahlreiche Bauwerke, Knappen- und Bergmannsvereine, Straßennahmen und auch das Stadtwappen Hernes von der langen Bergbautradition.

Erstmals erwähnt wurde Herne als "haranni" in einem aus der Zeit um 880 stammenden Heberegister der Abtei Werden. Um 1142 ließen sich in dieser Region die Ritter von Strünkede nieder, denen bis zu ihrem Aussterben gegen Ende des 18. Jahrhunderts nicht nur das kirchliche Patronat, sondern auch die Rechtsprechung oblag. Den Mittelpunkt und Appellationsinstanz des Gerichtsbezirks bildete die Burg Strünkede. Ein geflügelter Spruch aus dem 18. Jahrhundert lautete: "Ick will dat irst vom Torn to Strünkede hören." Nach 1815 gehörte der Ort zum Kreisgericht und seit 1879 zum Amtsgericht Bochum. Ein eigener Amtsgerichtsbezirk wurde 1889 gebildet.

Heue ist die nordrhein-westfälische Stadt Sitz gleich zweier Amtsgerichte, an denen Rechtsanwälte ihre Mandanten vertreten. Für die Stadtbezirke Sodingen und Mitte verantwortlich ist das Amtsgericht Herne. Dem Amtsgericht Herne-Wanne obliegen die rechtlichen Angelegenheiten von Wanne und Eickel. Darüber hinaus ist der Ort Sitz des für den Bereich Herne und den Kreis Recklinghausen zuständigen Arbeitsgerichts.

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