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Bottrop und das Recht

Der Name Bottrop entstand aus der mittelalterlichen Bezeichnung Borthorpe, was "Dorf am Hügel" bedeutet. Amtlich erwähnt wurde Borthorpe erstmalig 1092 in den Besitzregistern des Klosters Werden. Heute gehört Bottrop mit einer Einwohnerzahl von 116.000 Einwohnern zum Regierungsbezirk Münster in Nordrhein-Westfalen.

Im Jahr 1856 begann der Steinkohlebergbau in Bottrop. Damit setzte, im Zuge der Industrialisierung, ein starkes Bevölkerungswachstum ein, wodurch sich die Stadt innerhalb von etwa 100 Jahren von einem kleinen Dorf mit einigen hundert Einwohnern zu einer Großstadt entwickelte. Viele Menschen kamen aus den Masuren, dem ehemaligen Königreich Polen und Oberschlesien nach Bottrop, um als Bergleute zu arbeiten. Die Grenze von 100.000 Einwohnern wurde im Jahr 1953 überschritten.

Mit dem sogenannten "Nikolausurteil" machte die Stadt im Jahr 1975 auf sich aufmerksam. Im Zuge des zweiten Neugliederungsprogramms in Nordrhein-Westfalen wurden am 1. Januar 1975 die Städte Bottrop, Gladbeck und die Gemeinde Kirchhellen zusammengeschlossen. Bürgernähe und eine höhere Verwaltungseffizienz sollte durch die Neugliederung gewährleistet werden. Die Einwohnerzahl stieg hiermit auf 198.972. Umgangssprachlich wurde diese neue Konstellation als "Glabotki" bekannt. Die Stadt Gladbeck klagte jedoch gegen diesen Zusammenschluss und gewann den Prozess vor dem Verfassungsgerichtshof. Mit dem Nikolausurteil wurde eine Korrektur der Gebietsreform bewirkt, da genau die verfolgten Ziele der Bürgernähe und Verwaltungseffizienz nicht gegeben waren. Gladbeck wurde am 1. Juli 1976 eine kreisangehörige Stadt des Kreises Recklinghausen. Kirchhellen wurde wieder in die Stadt Bottrop eingegliedert, wodurch die heutige Ausdehnung erreicht wurde.

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