Juni 2018 • mal gelesen

Rechtslexikon

Körperverletzung

Es gibt viele Handlungen, die den Tatbestand einer Körperverletzung erfüllen. In jedem Falle muss die körperliche Misshandlung oder die gesundheitliche Gefährdung so stark sein, dass der Betroffene beeinträchtigt ist. Um dies eindeutig feststellen zu können, wird der Zustand vor der Tat mit dem Zustand nach der Tat verglichen.

Beleidigungen und Psychoterror

Es gibt einige Merkmale, die eine Körperverletzung von einer Beleidung unterscheiden. Als Beleidigung kann eine Ohrfeige, das Anspucken oder eine ähnliche Vorgehensweise gelten. Sie ist für den Betroffenen unangenehm und stellt einen gesonderten Straftatbestand dar. Das Gleiche gilt für das Mobbing oder eine Verhaltensweise, die bei dem Opfer zu einer psychischen, aber nicht zu einer körperlichen Beeinträchtigung führt. Anders verhält sich es sich bei der Tatsache, dass Psychoterror zu körperlichen Problemen führt.

Körperliche und gesundheitliche Beeinträchtigungen

Alle Einzelheiten zur Körperverletzung sind im deutschen Strafrecht geregelt. Die § 223 - § 231 sowie der § 340 StGB sind hierfür maßgebend. Neben körperlichen Angriffen aller Art spielen vor allem Gesundheitsgefährdungen durch die Zufuhr von Giften, die Verunreinigung von Wasser, die Infektion mit Krankheitserregern, die Nutzung von Röntgenstrahlen und die Verabrechung von Suchtmitteln eine Rolle. Alle diese Faktoren fallen unter den Tatbestand der Körperverletzung.

Ärztliche Heileingriffe

Bestimmte ärztliche Heileingriffe wie zum Beispiel Operationen, können erst nach der Einwilligung des Patienten durchgeführt werden. Dem Arzt obliegt es, den Patienten umfassend über die Risiken des Eingriffes aufzuklären. Liegt keine Einwilligung von Seiten des Patienten vor und wird der Eingriff dennoch durchgeführt, ist der Tatbestand der Körperverletzung erfüllt. Eine Ausnahme stellen Unfallopfer dar, die bewusstlos sind. Hier wird von einer mutmaßlichen Einwilligung ausgegangen.

Gefährliche Körperverletzungen

In einigen Fällen liegen Verletzungen vor, die den Tatbestand der schweren oder der schwersten Körperverletzung erfüllen. Besonders gravierend ist die Körperverletzung mit Todesfolge. Sie liegt vor, wenn der Tod unmittelbar auf die Körperverletzung zurückzuführen ist, unabhängig davon, ob der Tod gleich, oder zu einem späteren Zeitpunkt eintritt. Das Strafmaß bei einer gefährlichen, einer schwersten oder einer Körperverletzung mit Todesfolge ist deutlich höher als das Strafmaß für eine andere Körperverletzung.